Die Akutbehandlung ist für psychisch kranke Menschen gedacht, die rasch psychotherapeutische Hilfe benötigen und ohne diese möglicherweise schwerer erkranken würden, nicht mehr arbeiten oder zur Schule gehen könnten oder in ein Krankenhaus eingewiesen werden müssten. Nach der Richtlinie soll die Akutbehandlung eine rasche Hilfe in einem „akuten psychischen Krisen- und Ausnahmezustände“ sein. Durch Akutbehandlung soll vermieden werden, dass die psychische Erkrankung chronifiziert. Sie strebt allerdings „keine umfassende Bearbeitung der zugrundeliegenden ätiopathogenetischen Einflussfaktoren“ an. Soll sich an die Akutbehandlung eine Kurz- oder Langzeittherapie anschließen, kann der Antrag erst nach Beendigung der Akutbehandlung während der dann erforderlichen probatorischen Sitzungen gestellt werden. Die in der Akutbehandlung erbrachten Stunden werden dabei auf das Therapiekontingent der Richtlinientherapie angerechnet.