Kostenübernahme

Als Psychologische Psychotherapeuten verfüge ich über eine Approbation mit dem Fachkundenachweis in Verhaltenstherapie, bin bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in das Arztregister eingetragen und habe ich eine Kassenzulassung, die mir ermöglicht die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen vorzunehmen. Meine Patienten benötigen nur Ihre Versichertenkarte zur Abrechnung. Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Kassenzulassung ist eine abgeschlossene Psychotherapie-Ausbildung in einem Richtlinienverfahren und die durch die Kassenärztliche Vereinigung erfolgte Zulassung.

Gesetzlich Versichert

Krankenkassen übernehmen die gesamten Behandlungskosten, sofern es sich um eine psychische Störung mit „Krankheitswert“ handelt. Ob eine solche psychische Störung vorliegt, kann durch einen kassenzugelassenen psychologischen Psychotherapeuten in der psychotherapeutischen Sprechstunde festgestellt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen nur Behandlungen nach den derzeit anerkannten Richtlinienverfahren: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie und EMDR innerhalb eines Richtlinienverfahrens bei Erwachsenen zur Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen (seit Januar 2015).

Privat Versichert

Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden bei Vorliegen einer Indikation von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe in der Regel übernommen. Klären Sie bitte vor Antritt der Therapie, ob und in wieweit Ihre Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei einem Psychologischen Psychotherapeuten übernimmt, da es Unterschiede in den Versicherungstarife gibt. Die Honorierung orientiert sich dabei an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).